Mit dem Online-Rechner können Sie schnell, bequem und unverbindlich Ihr persönliches DOCURA-Beitragsangebot ermitteln.
Die Wohnfläche ist die Grundfläche aller Räume einer Wohnung einschließlich Hobbyräume. Nicht zu berücksichtigen sind Treppen, Balkone, Loggien und Terassen sowie Keller-, Speicher-/Bodenräume, die nicht zu Wohn- oder Hobbyzwecken genutzt werden.
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= versichert = nicht versichert
* Erhöhung der Entschädigungrenze möglich ¹ Selbstbeteiligung im Schadenfall 1 % der VS, min. 500 €, max. 1500€
Die Versicherungssumme wird auf den nächsten vollen Tausender gerundet!
Hinweis:Da die von Ihnen gewünschte Versicherungssumme höher als 250.000 € ist bitten wir Sie um eine individuelle Anfrage.
Der Young-Tarif ist unser spezielles Angebot für Berufseinsteiger, Studenten oder Auszubildende bis zu einem Lebensalter von 30 Jahren. In diesem Leistungspaket ist eine Versicherungssumme von 25.000 € fest verankert und kann nicht verändert werden.
Zugegeben – eine schwierige Frage, für deren Beantwortung Sie etwas Mühe und Zeit aufwenden sollten, damit Sie im Versicherungsfall keine Nachteile hinnehmen müssen.
Tatsächlich ist Ihre Versicherungssumme ausreichend, wenn sie dem Versicherungswert Ihres gesamten Hausrates entspricht. Wenn Sie den Versicherungswert festlegen, gehen Sie bitte immer vom Wiederbeschaffungswert von Sachen gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand aus; denn die Hausratversicherung ist eine Neuwertversicherung!
Sachen, die in Ihrem Haushalt für ihren Zweck nicht mehr zu verwenden sind, bewerten Sie mit dem Betrag, den Sie als Verkaufserlös (gemeiner Wert) erzielen!
Für Kunstgegenstände und Antiquitäten entspricht der Versicherungswert dem Wiederbeschaffungspreis von Sachen gleicher Art und Güte.
Grundsatz: Bemessen Sie Ihre Versicherungssumme so, dass sie dem Betrag entspricht, den Sie bei einem Totalschaden für die Neubeschaffung Ihres gesamten Hausrates aufwenden müssten!
Zur Ermittlung der Versicherungssumme bieten wir Ihnen zwei Varianten an. Beiden Varianten ist gemeinsam, dass Sie bei Vertragsabschluss für die Höhe der Versicherungssumme verantwortlich sind.
Mit Hilfe einer Wertberechnungsaufstellung erleichtern Sie sich nicht nur den Überblick über den Umfang Ihres Hausrates, sondern Sie können auch dessen Versicherungswert (Versicherungssumme*) ermitteln.
Bei Vertragsabschluss geben Sie uns die Wohnfläche der versicherten Wohnung in Quadratmetern (m2) an. Multiplizieren Sie diese mit dem Betrag pro m2 Wohnfläche, den Sie mit uns vereinbaren möchten, erhalten Sie Ihre Versicherungssumme!
(Die Wohnfläche ist die Grundfläche einer Wohnung einschließlich der Hobbyräume. Zur Wohnung gehören auch Räume in Nebengebäuden auf dem Versicherungsgrundstück.
Zur Wohnung gehören nicht: Treppen, Keller- und Speicherräume, die nicht zu Wohn- oder Hobbyzwecken genutzt werden; ausschließlich beruflich oder gewerblich genutzte Räume; Balkone, Loggien und Terrassen gehören zwar zur Wohnung, werden aber bei Berechnung der Wohnfläche nicht berücksichtigt.)
m² Wohnfläche mal 650 € = Versicherungssumme
Beispiel: 85,50 m² mal 650 € = 55.575 € => 56.000 € ¹
¹ Die Versicherungssumme wird bei Vertragsabschluss immer auf den nächsten vollen Tausender gerundet.
Sie können mit uns den sogenannten Unterversicherungsverzicht vereinbaren, d.h. im Schadenfall prüfen wir nicht, ob Ihre Versicherungssumme ausreichend bemessen ist.
Diese Vereinbarung gilt jedoch nur, wenn die vom Versicherer für den Unterversicherungsverzicht vorgegebene Mindestversicherungssumme pro Quadratmeter Wohnfläche (650 EUR) nicht unterschritten wird.
Ist diese Voraussetzung erfüllt, wird grundsätzlich die Klausel „Kein Abzug wegen Unterversicherung“ (Klausel 7712 VHB 2000) Vertragsbestandteil.
Beachten Sie, dass auch bei dieser Vereinbarung im Falle eines Totalschadens eine Unterversicherung vorliegen kann, wenn der Betrag pro Quadratmeter Wohnfläche zu niedrig angesetzt wurde.
Deshalb besteht bei der Variante B die Möglichkeit bzw. die Notwendigkeit, für hochwertige Haushalte einen individuell höheren Betrag pro Quadratmeter Wohnfläche zu vereinbaren (z.B. wenn die Entschädigungsgrenze für Wertsachen erhöht wird), weil wir davon ausgehen, dass der Versicherungswert pro Quadratmeter Wohnfläche höher als der eines „normalen“ Haushaltes ist.
Hier die Richtwerte:
Zum Umfang Ihres Hausrates gehören auch Wertsachen. Was wir unter Wertsachen verstehen und welche Entschädigungsgrenzen zu beachten sind, sagen wir Ihnen im Folgenden:
Wertsachen sind
Nicht versichert sind Sachen, die durch einen Versicherungsvertrag für Schmucksachen und Pelze im Privatbesitz versichert sind!
Die Entschädigung für Wertsachen ist im Versicherungsfall insgesamt (a – e) auf einen mit uns vereinbarten Betrag begrenzt.
Für folgende Wertsachen gelten im Versicherungsfall besondere Entschädigungsgrenzen, wenn sie sich außerhalb von verschlossenen Wertschutzschränken befinden.
Unter einem Wertschutzschrank verstehen wir einen vom VdS (Verband der Schadenversicherer) anerkannten Wertschutzschrank, der mindestens 200 kg wiegt oder nach den Vorschriften des Herstellers fachmännisch verankert oder in der Wand oder im Fußboden bündig eingelassen ist (Einmauerschrank).
Entschädigungsgrenzen für Wertsachen außerhalb von verschlossenen Wertschutzschränken:
Im Young-Tarif ist die Mitversicherung gegen Elementar- und Rückstauschäden nicht möglich.
Der Übersicht über die Hausratversicherung konnten Sie entnehmen, dass die Elementargefahren Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch nicht automatisch mitversichert sind.
Gegen diese Elementargefahren können Sie Ihren Hausrat zusätzlich versichern, wenn Sie die BEH (Besondere Bedingungen für die Versicherung weiterer Elementarschäden in der Hausratversicherung) vereinbaren.
Es gelten die Allgemeinen Hausratversicherungsbedingungen (VHB 2000 – Fassung DOCURA 2008), soweit sich aus den BEH nicht etwas Besonderes ergibt.
Versicherte Kosten Entschädigt werden auch versicherte Kosten gemäß § 2 VHB 2000 – Fassung DOCURA 2008 (siehe aber § 2 Nr. 3 und § 14 BEH).
Selbstbehalt Selbstbehalt ist der Betrag, den Sie im Versicherungsfall selbst tragen müssen. Vom entschädigungspflichtigen Betrag einschließlich der versicherten Kosten ziehen wir je Versicherungsfall den vereinbarten Selbstbehalt (1 % der Versicherungssumme; min. 500 EUR; max. 1.500 EUR) ab.
Überschwemmung, Witterungsniederschläge, Rückstau Die versicherte Gefahr Überschwemmung wird bedingungsgemäß beschrieben als eine Überflutung des Grund und Bodens, auf dem das Grundstück liegt, in dem sich die versicherten Sachen befinden. Die Überflutung muss durch Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließenden) Gewässern oder durch Witterungsniederschläge erfolgen.
Der Versicherungsfall wird also durch die Herkunft und den Verlauf des Überschwemmungswassers bestimmt. „Überflutung des Grund und Bodens“ umfasst die Ansammlung von erheblichen Wassermengen auf der Geländeoberfläche (auch Teilflächen des Grundstücks). Wassermengen auf Flachdächern oder Balkonen lösen daher keinen Versicherungsfall aus, da es an Überflutung des Grund und Bodens fehlt.
Witterungsniederschläge können nicht nur auf dem Weg über die Ausuferung von oberirdischen Gewässern, sondern auch unmittelbar zur Überschwemmung des Grundstücks führen, z.B. durch einen lange anhaltenden und kräftigen Niederschlag (Starkregen) wird die Kanalisation überfordert mit der Folge, dass die Niederschläge erhebliche Wassermengen, d.h. es muss ein konkreter Wasserstand messbar sein, auf dem Grund und Boden des Versicherungsgrundstücks bilden und Wasser in das Gebäude eindringt.
Ausgeschlossen von der Ersatzverpflichtung sind Schäden, die allein durch das Grundwasser entstehen; denn Grundwasser ist ein unterirdisches Gewässer.
Das gilt auch dann, wenn durch Steigen des Grundwasserspiegels eine Überflutung des Grund und Bodens verursacht wird.
Der Versicherungsschutz für Elementarschäden erstreckt sich im Rahmen der Hausratversicherungsbedingungen nur auf versicherte Sachen in ständig bewohnten Gebäuden.
Auf Grund der spezifischen Risikodispositionen kann die DOCURA die Deckung der Erweiterten Elementarschadenversicherung nur nach konkreter, individueller Risikoanalyse übernehmen. Dabei bedient sie sich u.a. eines Geo-Info-Systems, mit dem die Gefährdungsklasse eines Objektes bestimmt wird.
Des Weiteren sind für die Risikobeurteilung die Angaben des/der Antragstellers/Antragstellerin im Zusatzantrag „Elementarschadenversicherung“ unbedingt erforderlich.
Im Rahmen der Risikoprüfung müssen wir uns – je nach Gefährdungsgrad – evtl. Risikoausschlüsse bzw. Risikozuschläge vorbehalten.
Wegen des schwer kalkulierbaren Risikos ist der Einschluss der Elementarschadenversicherung nicht in allen Gebieten der Bundesrepublik Deutschland möglich. Objekte in der Gefährdungsklasse 4 (GK 4) sind grundsätzlich nicht versicherbar.
Bei dem von Ihnen ausgewählten Prozentsatz sind Ihre Fahrräder bis € versichert.
Im Young-Tarif ist der Diebstahl von Fahrrädern bis zu einer Entschädigungsgrenze von 750 € je Schadensfall mitversichert.
Innerhalb der versicherten Räume sind auch Ihre Fahrräder gegen die versicherten Gefahren der Hausratversicherung versichert.
Außerhalb der versicherten Räume sind Ihre Fahrräder gegen Diebstahl durch eine entsprechende (weltweit geltende) Haftungserweiterung (Klausel 7110; VHB 2000) bereits versichert (Basis 0,25%, Komfort 1%, Young 3% der Versicherungssumme). Eine Erhöhung der Entschädigungsgrenze ist möglich (nur Basis und Komfort; bitte beachten Sie die Tarifzonen für die Mitversicherung von Fahrraddiebstahl!)
An den Versicherungsfall sind einige Voraussetzungen geknüpft, z. B.
und außerdem
Fahrräder stehen bei Dieben hoch im Kurs! Deshalb sollten Sie Ihren „Drahtesel“ oder Ihre „Rennmaschine“ stets durch ein Stahlkabel oder einen Stahlbügel mit Schloss sichern, indem Sie den Rahmen an einen Laternenpfahl, einen fest verankerten Fahrradständer oder einen stabilen Zaun „anschließen“.