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Tarifrechner der DOCURA VVaG


Mit dem Online-Rechner können Sie schnell, bequem und unverbindlich Ihr persönliches DOCURA-Beitragsangebot ermitteln.

Angaben zum Versicherungsobjekt



Leistungspaket



m² - Was muss ich wirklich Versichern?

Die Wohnfläche ist die Grundfläche aller Räume einer Wohnung einschließlich Hobbyräume. Nicht zu berücksichtigen sind Treppen, Balkone, Loggien und Terassen sowie Keller-, Speicher-/Bodenräume, die nicht zu Wohn- oder Hobbyzwecken genutzt werden.

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Hausratversicherung DOCURA (VHB 2000 - Fassung 2008)

Versicherte Gefahren und Schäden Basis Komfort Young
I. Brand (§ 4 VHB 2000)
Feuer versichert versichert versichert
Blitzschlag versichert versichert versichert
Explosion versichert versichert versichert
Implosion versichert versichert versichert
Aufprall eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung versichert versichert versichert
Anprall von Kraft- oder Schienenfahrzeugen versichert versichert versichert
Nutzwärmeschäden versichert versichert versichert
Sengschäden nicht versichert max. 300 € nicht versichert
Überspannung durch Blitz versichert versichert max. 8% der VS*
Unvorhersehbare Unterbrechung der Energiezufuhr (Gefriergut) nicht versichert max. 200 € nicht versichert
Überschallknall versichert versichert nicht versichert
II. Einbruchdiebstahl und Beraubung oder der Versuch einer solchen Tat;
Vandalismus (§ 5 und § 6 VHB 2000)
Vandalismus nach einem Einbuchdiebstahl oder bei einer Beraubung versichert versichert versichert
Garagen innerhalb des Wohnortes (500 m) max. 250 € max. 500 € nicht versichert
Garagen im Nahbereich versichert versichert versichert
Fahrraddiebstahl 0,25 % der VS
max. 250 € *
1 % der VS
max. 1000 €
max. 3 % der VS
Diebstahl aus Kfz in Deutschland 1 % der VS
max. 500 €
- nicht versichert
Diebstahl aus Kfz in Europa Zuwahl 1 % der VS
max. 500 €
nicht versichert
Diebstahl von Gartenmöbeln, Gartengeräten vom Versicherungsgrundstück 1 % der VS
max. 1000 €
2 % der VS
max. 2000 €
nicht versichert
Diebstahl von Wäsche auf der Leine max. 250 € max. 350 € nicht versichert
Diebstahl von Krankenfahrstühlen max. 400 € max. 800 € nicht versichert
Diebstahl von Kinderwagen aus Gemeinschaftsräumen und Treppenhäusern max. 400 € max. 800 € nicht versichert
Diebstahl von Waschmaschinen und Wäschetrocknern versichert versichert nicht versichert
Diebstahl aus dem Krankenzimmer max. 250 € max. 350 € nicht versichert
Telefonmissbrauch nach Einbruch (aus dem Festnetz) nicht versichert max. 100 € nicht versichert
Schlossänderungskosten infolge einfachen Diebstahls max. 200 € max. 300 € nicht versichert
Inhalt von Bankschließfächern max. 5 % der VS max. 10 % der VS nicht versichert
Übernahme der Sachverständigenkosten nicht versichert max. 500 € nicht versichert
Inventar in ausschließlich beruflich oder gewerblich genutzten Räumen in der Wohnung Zuwahl Zuwahl nicht möglich
Wertsachen
insgesamt 20 % der VS * 25 % der VS * 10 % der VS *
außerhalb von Wertschutzschränken
Bargeld und auf Geldkarten geladene Beträge 2 % der VS
max. 1500 €
3 % der VS
max. 3000 €
1 % der VS
Urkunden, Sparbücher, Wertpapiere 5 % der VS
max. 3000 €
10 % der VS
max. 6000 €
5 % der VS
Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Telefonkartensammlungen, Münzen, Medaillen sowie alle Sachen aus Gold oder Platin 20 % der VS
max. 25000 €
25 % der VS
max. 30000 €
10 % der VS
III. Leitungswasser (§ 7 VHB 2000)
Wärme tragende Flüssigkeiten versichert versichert versichert
Aquarien versichert versichert nicht versichert
Wasserbetten versichert versichert nicht versichert
Regenabfallrohre innerhalb des Gebäudes versichert versichert nicht versichert
Flüssigkeitsaustritt aus Klimaanlagen versichert versichert nicht versichert
Kosten für Wasserverlust infolge eines Rohrbruchs nicht versichert max. 200 € nicht versichert
Kosten für die Beseitugung von Verstopfungen im Versicherungsfall max. 150 € max. 250 € nicht versichert
Austausch von Armaturen im Versicherungsfall nicht versichert max. 300 € nicht versichert
IV. Sturm/Hagel (§ 8 VHB 2000)
Antennen-/Satellitenempfangsanlage (keine Gemeinschaftsanlage), Markisen versichert versichert nicht versichert
Hausrat außerhalb von Gebäuden nicht versichert nicht versichert nicht versichert
V. Weitere Leistungserweiterungen
Verpflegungskosten für hilfeleistende Privatperson nicht versichert max. 200 € nicht versichert
Wegegeld zur Wiederbeschaffung von Dokumenten nicht versichert max. 100 € nicht versichert
Kunden-, Scheck-, Kreditkartenmissbrauch nach Einbruch/Beraubung max. 150 € max. 350 € nicht versichert
Tierarztkosten nach einem Versicherungsfall max. 200 € max. 400 € nicht versichert
Umzugskosten nach einem Versicherungsfall nicht versichert max. 1000 € nicht versichert
Rückreisekosten im Versicherungsfall nicht versichert 2 % der VS
max. 1500 €
nicht versichert
Vorsorgeversicherung für Kinder 20 % der VS 20 % der VS nicht versichert
Entschädigungsgrenze in der Außenversicherung 10 % der VS
max. 12000 €
15 % der VS
max. 20000 €
10 % der VS
Verzicht auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit max. 10000 € max. 20000 € nein
VI. Versicherte Kosten (§ 2 VHB 2000)
Aufräumkosten versichert versichert versichert
Bewegungs- und Schutzkosten versichert versichert versichert
Hotelkosten max. 100 Tage, 1 ‰ der VS max. 150 Tage, 1 ‰ der VS nicht versichert
Transport- und Lagerkosten max. 100 Tage max. 150 Tage nicht versichert
Schlossänderungskosten infolge eines Versicherungsfalles versichert versichert versichert
Kosten für provisorische Maßnahmen versichert versichert versichert
Bewachungskosten längstens 24 h längstens 48 h nicht versichert
Reparaturkosten für Gebäudeschäden nach einem Versicherungsfall versichert versichert versichert
Reparaturkosten für gemietete Wohnungen nach einem Versicherungsfall versichert versichert versichert
Elementarschäden (nur in ständig bewohnten Gebäuden) - BEH
Überschwemmung, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen, Vulkansausbruch, Rückstau¹ nicht versichert
Zuwahl
nicht versichert
Zuwahl
nicht versichert
nicht möglich
Glasversicherung/Glasbruch - AGIB
Gebäude-, Mobiliarverglasung, etc. nicht versichert
Zuwahl
nicht versichert
Zuwahl
nicht versichert
Zuwahl

versichert = versichert
nicht versichert = nicht versichert

* Erhöhung der Entschädigungrenze möglich
¹ Selbstbeteiligung im Schadenfall 1 % der VS, min. 500 €, max. 1500€

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Versicherungssumme


Die Versicherungssumme wird auf den nächsten vollen Tausender gerundet!

Hinweis:
Da die von Ihnen gewünschte Versicherungssumme höher als 250.000 € ist bitten wir Sie um eine individuelle Anfrage.

Der Young-Tarif ist unser spezielles Angebot für Berufseinsteiger, Studenten oder Auszubildende bis zu einem Lebensalter von 30 Jahren. In diesem Leistungspaket ist eine Versicherungssumme von 25.000 € fest verankert und kann nicht verändert werden.

Versicherungssumme - wie hoch muss sie sein?

Zugegeben – eine schwierige Frage, für deren Beantwortung Sie etwas Mühe und Zeit aufwenden sollten, damit Sie im Versicherungsfall keine Nachteile hinnehmen müssen.

Tatsächlich ist Ihre Versicherungssumme ausreichend, wenn sie dem Versicherungswert Ihres gesamten Hausrates entspricht. Wenn Sie den Versicherungswert festlegen, gehen Sie bitte immer vom Wiederbeschaffungswert von Sachen gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand aus; denn die Hausratversicherung ist eine Neuwertversicherung!

Sachen, die in Ihrem Haushalt für ihren Zweck nicht mehr zu verwenden sind, bewerten Sie mit dem Betrag, den Sie als Verkaufserlös (gemeiner Wert) erzielen!

Für Kunstgegenstände und Antiquitäten entspricht der Versicherungswert dem Wiederbeschaffungspreis von Sachen gleicher Art und Güte.

Versicherungssumme = Versicherungswert = Neuwert

Grundsatz: Bemessen Sie Ihre Versicherungssumme so, dass sie dem Betrag entspricht, den Sie bei einem Totalschaden für die Neubeschaffung Ihres gesamten Hausrates aufwenden müssten!

Zur Ermittlung der Versicherungssumme bieten wir Ihnen zwei Varianten an. Beiden Varianten ist gemeinsam, dass Sie bei Vertragsabschluss für die Höhe der Versicherungssumme verantwortlich sind.

Variante A: Berechnung nach Einzelaufstellung

Mit Hilfe einer Wertberechnungsaufstellung erleichtern Sie sich nicht nur den Überblick über den Umfang Ihres Hausrates, sondern Sie können auch dessen Versicherungswert (Versicherungssumme*) ermitteln.

Variante B: Berechnung nach Wohnfläche mit Unterversicherungsverzicht

Bei Vertragsabschluss geben Sie uns die Wohnfläche der versicherten Wohnung in Quadratmetern (m2) an. Multiplizieren Sie diese mit dem Betrag pro m2 Wohnfläche, den Sie mit uns vereinbaren möchten, erhalten Sie Ihre Versicherungssumme!

(Die Wohnfläche ist die Grundfläche einer Wohnung einschließlich der Hobbyräume. Zur Wohnung gehören auch Räume in Nebengebäuden auf dem Versicherungsgrundstück.

Zur Wohnung gehören nicht: Treppen, Keller- und Speicherräume, die nicht zu Wohn- oder Hobbyzwecken genutzt werden; ausschließlich beruflich oder gewerblich genutzte Räume; Balkone, Loggien und Terrassen gehören zwar zur Wohnung, werden aber bei Berechnung der Wohnfläche nicht berücksichtigt.)

m² Wohnfläche mal 650 € = Versicherungssumme

Beispiel: 85,50 m² mal 650 € = 55.575 € => 56.000 € ¹

¹ Die Versicherungssumme wird bei Vertragsabschluss immer auf den nächsten vollen Tausender gerundet.

Sie können mit uns den sogenannten Unterversicherungsverzicht vereinbaren, d.h. im Schadenfall prüfen wir nicht, ob Ihre Versicherungssumme ausreichend bemessen ist.

Diese Vereinbarung gilt jedoch nur, wenn die vom Versicherer für den Unterversicherungsverzicht vorgegebene Mindestversicherungssumme pro Quadratmeter Wohnfläche (650 EUR) nicht unterschritten wird.

Ist diese Voraussetzung erfüllt, wird grundsätzlich die Klausel „Kein Abzug wegen Unterversicherung“ (Klausel 7712 VHB 2000) Vertragsbestandteil.

Beachten Sie, dass auch bei dieser Vereinbarung im Falle eines Totalschadens eine Unterversicherung vorliegen kann, wenn der Betrag pro Quadratmeter Wohnfläche zu niedrig angesetzt wurde.

Deshalb besteht bei der Variante B die Möglichkeit bzw. die Notwendigkeit, für hochwertige Haushalte einen individuell höheren Betrag pro Quadratmeter Wohnfläche zu vereinbaren (z.B. wenn die Entschädigungsgrenze für Wertsachen erhöht wird), weil wir davon ausgehen, dass der Versicherungswert pro Quadratmeter Wohnfläche höher als der eines „normalen“ Haushaltes ist.

Hier die Richtwerte:

Normalhaushalt mit 20% Begrenzung für Wertsachen 650 €
mehr als 20% bis 30% für Wertsachen 700 - 750 €
mehr als 30% bis 40% für Wertsachen 800 - 850 €
mehr als 40% bis 50% für Wertsachen 1.000 €

Wertsachen - was verstehen wir darunter?

Zum Umfang Ihres Hausrates gehören auch Wertsachen. Was wir unter Wertsachen verstehen und welche Entschädigungsgrenzen zu beachten sind, sagen wir Ihnen im Folgenden:

Wertsachen sind

  1. Bargeld und auf Geldkarten geladene Beträge,
  2. Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige Wertpapiere,
  3. Schmucksachen (einschl. Uhren), Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Telefonkartensammlungen, Münzen, Medaillen sowie alle Sachen aus Gold oder Platin,
  4. Pelze, handgeknüpfte Teppiche und Gobelins, Kunstgegenstände (z.B. Gemälde, Collagen, Zeichnungen, Grafiken und Plastiken sowie nicht in c) genannte Sachen aus Silber,
  5. sonstige Sachen, die über 100 Jahre alt sind (Antiquitäten), jedoch mit Ausnahme von Möbelstücken.

Nicht versichert sind Sachen, die durch einen Versicherungsvertrag für Schmucksachen und Pelze im Privatbesitz versichert sind!

Die Entschädigung für Wertsachen ist im Versicherungsfall insgesamt (a – e) auf einen mit uns vereinbarten Betrag begrenzt.

Für folgende Wertsachen gelten im Versicherungsfall besondere Entschädigungsgrenzen, wenn sie sich außerhalb von verschlossenen Wertschutzschränken befinden.

Unter einem Wertschutzschrank verstehen wir einen vom VdS (Verband der Schadenversicherer) anerkannten Wertschutzschrank, der mindestens 200 kg wiegt oder nach den Vorschriften des Herstellers fachmännisch verankert oder in der Wand oder im Fußboden bündig eingelassen ist (Einmauerschrank).

Entschädigungsgrenzen für Wertsachen außerhalb von verschlossenen Wertschutzschränken:

Wertsachen Entschädigung von der Versicherungssumme Höchstsatz
a) Bargeld und auf Geldkarten geladene Beträge mit Ausnahme von Münzen, deren Versicherungswert den Nennwert übersteigt 2% (BASIS) Vereinbarter Betrag, je nach Tarif
b) Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige Wertpapiere 5% (BASIS) Vereinbarter Betrag, je nach Tarif
c) Schmucksachen, Uhren, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Telefonkartensammlungen, Münzen und Medaillen sowie alle Sachen aus Gold oder Platin 20% (BASIS) Vereinbarter Betrag, je nach Tarif

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Mitversicherung von weiteren Elementargefahren einschl. Rückstauschäden

einschl. Rückstauschäden

Im Young-Tarif ist die Mitversicherung gegen Elementar- und Rückstauschäden nicht möglich.

Einschluss von Elementarschäden - was ist versichert?

Der Übersicht über die Hausratversicherung konnten Sie entnehmen, dass die Elementargefahren Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch nicht automatisch mitversichert sind.

Gegen diese Elementargefahren können Sie Ihren Hausrat zusätzlich versichern, wenn Sie die BEH (Besondere Bedingungen für die Versicherung weiterer Elementarschäden in der Hausratversicherung) vereinbaren.

Es gelten die Allgemeinen Hausratversicherungsbedingungen (VHB 2000 – Fassung DOCURA 2008), soweit sich aus den BEH nicht etwas Besonderes ergibt.

Versicherte Gefahren und Schäden

Versicherte Kosten
Entschädigt werden auch versicherte Kosten gemäß § 2 VHB 2000 – Fassung DOCURA 2008 (siehe aber § 2 Nr. 3 und § 14 BEH).

Selbstbehalt
Selbstbehalt ist der Betrag, den Sie im Versicherungsfall selbst tragen müssen.
Vom entschädigungspflichtigen Betrag einschließlich der versicherten Kosten ziehen wir je Versicherungsfall den vereinbarten Selbstbehalt (1 % der Versicherungssumme; min. 500 EUR; max. 1.500 EUR) ab.

Überschwemmung, Witterungsniederschläge, Rückstau
Die versicherte Gefahr Überschwemmung wird bedingungsgemäß beschrieben als eine Überflutung des Grund und Bodens, auf dem das Grundstück liegt, in dem sich die versicherten Sachen befinden. Die Überflutung muss durch Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließenden) Gewässern oder durch Witterungsniederschläge erfolgen.

Der Versicherungsfall wird also durch die Herkunft und den Verlauf des Überschwemmungswassers bestimmt.
„Überflutung des Grund und Bodens“ umfasst die Ansammlung von erheblichen Wassermengen auf der Geländeoberfläche (auch Teilflächen des Grundstücks). Wassermengen auf Flachdächern oder Balkonen lösen daher keinen Versicherungsfall aus, da es an Überflutung des Grund und Bodens fehlt.

Witterungsniederschläge können nicht nur auf dem Weg über die Ausuferung von oberirdischen Gewässern, sondern auch unmittelbar zur Überschwemmung des Grundstücks führen, z.B. durch einen lange anhaltenden und kräftigen Niederschlag (Starkregen) wird die Kanalisation überfordert mit der Folge, dass die Niederschläge erhebliche Wassermengen, d.h. es muss ein konkreter Wasserstand messbar sein, auf dem Grund und Boden des Versicherungsgrundstücks bilden und Wasser in das Gebäude eindringt.

Ereignis Gefahr und Schäden Ausschlüsse / Grenzen
Überschwemmung des Versicherungsortes Überschwemmung ist eine Überflutung des Grund und Bodens, auf dem das Gebäude liegt, in dem sich versicherte Sachen befinden durch:
  • über die Ufer tretende oberirdische Gewässer (Flüsse, Bäche, Seen, Teiche o. ä.)
  • Witterungsniederschläge (z. B. Starkregen)
Schäden durch
  • Sturmflut
  • Deichbruch
  • Grundwasser
Erdbeben Erdbeben ist eine naturbedingte Erschütterung des Erdbodens, die durch geophysikalische Vorgänge im Erdinnern ausgelöst wird.
Erdsenkung Erdsenkung ist eine naturbedingte Absenkung über naturbedingten Hohlräumen.
Erdrutsch Erdrutsch ist ein naturbedingtes Abgleiten oder Abstürzen von Gesteins- oder Erdmassen.
Schneedruck Schneedruck ist die Wirkung des Gewichts von Schneeoder Eismassen.
Lawinen Lawinen sind an Berghängen niedergehende Schnee- oder Eismassen.
Vulkanausbruch Vulkanausbruch ist eine plötzliche Druckentladung beim Aufreißen der Erdkruste, verbunden mit Lavaergüssen, Asche-Eruptionen oder Ausströmen von sonstigen Materialien und Gasen.
Rückstau Rückstau ist eine Überlastung der Kanalisation durch Störungen beim Abfluss von Hochwasser oder starken örtlichen Witterungsniederschlägen, wodurch ein plötzlicher, bestimmungswidriger Wasseraustritt aus Installationseinrichtungen des Gebäudes, in dem sich die versicherten Sachen befinden, verursacht wird

Ausgeschlossen von der Ersatzverpflichtung sind Schäden, die allein durch das Grundwasser entstehen; denn Grundwasser ist ein unterirdisches Gewässer.

Das gilt auch dann, wenn durch Steigen des Grundwasserspiegels eine Überflutung des Grund und Bodens verursacht wird.

Der Versicherungsschutz für Elementarschäden erstreckt sich im Rahmen der Hausratversicherungsbedingungen nur auf versicherte Sachen in ständig bewohnten Gebäuden.

Auf Grund der spezifischen Risikodispositionen kann die DOCURA die Deckung der Erweiterten Elementarschadenversicherung nur nach konkreter, individueller Risikoanalyse übernehmen. Dabei bedient sie sich u.a. eines Geo-Info-Systems, mit dem die Gefährdungsklasse eines Objektes bestimmt wird.

Des Weiteren sind für die Risikobeurteilung die Angaben des/der Antragstellers/Antragstellerin im Zusatzantrag „Elementarschadenversicherung“ unbedingt erforderlich.

Im Rahmen der Risikoprüfung müssen wir uns – je nach Gefährdungsgrad – evtl. Risikoausschlüsse bzw. Risikozuschläge vorbehalten.

Wegen des schwer kalkulierbaren Risikos ist der Einschluss der Elementarschadenversicherung nicht in allen Gebieten der Bundesrepublik Deutschland möglich. Objekte in der Gefährdungsklasse 4 (GK 4) sind grundsätzlich nicht versicherbar.

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Mitversicherung von Fahrrädern

Bei dem von Ihnen ausgewählten Prozentsatz sind Ihre Fahrräder bis € versichert.

Im Young-Tarif ist der Diebstahl von Fahrrädern bis zu einer Entschädigungsgrenze von 750 € je Schadensfall mitversichert.

Fahrräder - wie kann ich Versicherungsschutz erlangen?

Innerhalb der versicherten Räume sind auch Ihre Fahrräder gegen die versicherten Gefahren der Hausratversicherung versichert.

Außerhalb der versicherten Räume sind Ihre Fahrräder gegen Diebstahl durch eine entsprechende (weltweit geltende) Haftungserweiterung (Klausel 7110; VHB 2000) bereits versichert (Basis 0,25%, Komfort 1%, Young 3% der Versicherungssumme). Eine Erhöhung der Entschädigungsgrenze ist möglich (nur Basis und Komfort; bitte beachten Sie die Tarifzonen für die Mitversicherung von Fahrraddiebstahl!)

  • Die Entschädigungsgrenze legen Sie durch Vereinbarung fest (x-Prozent der Versicherungssumme).
  • Sie sind verpflichtet, Unterlagen über den Hersteller, die Marke, die Rahmennummer (Fahrradpass) und den Kaufpreis der versicherten Fahrräder zu beschaffen, aufzubewahren und dem Versicherer auf Verlangen vorzulegen.

An den Versicherungsfall sind einige Voraussetzungen geknüpft, z. B.

  • das Fahrrad war zum Zeitpunkt des Diebstahls in verkehrsüblicher Weise durch ein Schloss gesichert,

und außerdem

  • der Diebstahl wurde zwischen 6.00 Uhr und 22.00 Uhr verübt oder das Fahrrad befand sich zur Zeit des Diebstahls in Gebrauch (Fahrtunterbrechung) oder in einem gemeinschaftlichen Fahrradabstellraum
  • Lose mit dem Fahrrad verbundene und regelmäßig seinem Gebrauch dienende Sachen (z.B. Luftpumpe, Werkzeugtasche, Fahrradkorb) sind nur dann versichert, wenn sie zusammen mit dem Fahrrad gestohlen werden.
  • Der Diebstahl muss unverzüglich der zuständigen Polizeidienststelle angezeigt werden.
  • Ohne Fahrradpass (Merkmale) und Kaufbeleg haben Sie einen Anspruch auf Entschädigungsleistung nur dann, wenn Sie die genannten Merkmale und den Wert des gestohlenen Fahrrads auf andere Weise nachweisen können.
  • Der Versicherungsnehmer hat einen Nachweis (Fundbüro) zu erbringen, dass das Fahrrad nicht innerhalb von drei Wochen seit Anzeige des Diebstahls wieder herbeigeschafft wurde.

Fahrräder stehen bei Dieben hoch im Kurs! Deshalb sollten Sie Ihren „Drahtesel“ oder Ihre „Rennmaschine“ stets durch ein Stahlkabel oder einen Stahlbügel mit Schloss sichern, indem Sie den Rahmen an einen Laternenpfahl, einen fest verankerten Fahrradständer oder einen stabilen Zaun „anschließen“.

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